
Klasse T

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.
Du benötigst ein Passbild, einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein gültiges Ausweisdokument.

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.
Du benötigst ein Passbild, einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein gültiges Ausweisdokument.
Klasse L

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h mit Anhängern darf max. 25km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger.
Du benötigst ein Passbild, einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein gültiges Ausweisdokument.

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h mit Anhängern darf max. 25km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger.
Du benötigst ein Passbild, einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein gültiges Ausweisdokument.
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