Traktor-Führerschein

Mindestalter
16 Jahre für FZ bis 40 km/h
18 Jahre für FZ bis 60 km/h
Klasse T
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger.
Klasse L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h mit Anhängern darf max. 25km/h gefahren werden und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen,Stapler und andereFlurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger